
Externes NA-Schützgerät für Deye 600Watt Wechselrichter
Die Bundesnetzagentur hat das neue externe NA-Schutzgerät freigegeben. Alle Betreiber können nun eine kostenloses Gerät direkt bei Deye (Deye NA-Schutz) anfordern.
Die neuen Zertifikate können Sie hier herunterladen:
Ein ausführliche Installationsanleitung liegt dem Gerät bei oder sehen Sie sich das Video Tutorial an
Zur Anmeldung von PV Balkonanlage Balkonkraftwerk & Balkonsolaranlage
Infos bundesnetzagentur.de - Was ist bei der Anmeldung einer PV-Anlage zu beachten
Solaranlagen können auch in Form einer steckerfertigen PV-Anlage (Balkonanlage) im deutschen Stromnetz betrieben werden. Dabei kann der Betreiber grundsätzlich die gleichen Rechte in Anspruch nehmen wie Betreiber von anderen Solaranlagen in der Leistungsgröße. Es sind grundsätzlich auch die gleichen Voraussetzungen und Pflichten einzuhalten.
Balkonanlagen werden in der Regel direkt über eine Steckdose an den eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis angeschlossen und bestehen aus
Ist ein Zähleraustausch erforderlich ?
Die Einspeisung von Strom in das Netz muss stets gemessen und bilanziert werden. Der Messstellenbetreiber wird daher den bisherigen Bezugszähler beispielsweise durch einen sogenannten Zweirichtungszähler austauschen, sofern die Einspeisung nicht durch eine technische Einrichtung jederzeit ausgeschlossen ist.
Besteht der bisherige Bezugszähler aus einem einfachen Ferrariszähler, so bestünde ohne den Austausch die Gefahr, dass der Zähler durch die Stromeinspeisung „rückwärts“ läuft. Durch eine solche Manipulation würde widerrechtlich vorgetäuscht, dass weniger Strom von dem Lieferanten aus dem Netz geliefert und vom Kunden verbraucht worden sei, als dies tatsächlich der Fall ist. Der Austausch ist daher auch zur Vermeidung von zivilrechtlichen Forderungen und strafrechtlichen Konsequenzen wichtig.
Rechte und Pflichten nach dem EEG
Die Rechte und Pflichten des EEG gelten grundsätzlich in gleicher Weise wie für andere Solaranlagen auch für Balkonanlagen.
Meist werden Balkonanlagen vor allem zur Eigenversorgung genutzt. Sofern dies nicht durch eine technische Einrichtung ausgeschlossen ist, werden Überschüsse in das Netz eingespeist.
Für diese Netzeinspeisung kann auch der Betreiber einer Balkonanlage eine EEG-Förderung in Anspruch nehmen:
- Nimmt er die Einspeisevergütung in Anspruch, kümmert sich der Netzbetreiber zugleich um die Abnahme und Bilanzierung des eingespeisten Stroms. Dieser wird zugunsten der EEG-Finanzierung am Strommarkt vermarktet und verdrängt dadurch konventionellen Strom (sog. EEG-Ausgleichsmechanismus).
- Auch in dem Fall, dass der Anlagenbetreiber die (Überschuss-) Einspeisung zugunsten der Energiewende „schenken“ bzw. aus sonstigen Gründen keine Zahlung dafür erhalten möchte, kann der Strom vom Netzbetreiber über den EEG-Ausgleichsmechanismus abgenommen und bilanziert werden, indem die Anlage der „Einspeisevergütung“ zugeordnet und zugleich die Zahlung der Förderung auf Wunsch des Anlagenbetreibers verbindlich ausgeschlossen wird. Der Strom ist in dem Fall wie jeder andere einspeisevergütete EE-Strom zu behandeln und über den EEG-Ausgleichsmechanismus zu vermarkten.
Meldepflichten für Balkonsolarkraftwerk
Eine Balkonanlage muss wie jede andere Stromerzeugungsanlage beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden sowie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.
Die Anmeldung einer Erzeugungsanlage beim Netzbetreiber erfolgt nach den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers.
Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist auf der dazugehörigen Website vorzunehmen.
Technische Anforderungen
für Balkonsolarkraftwerk
Informationen zu den technischen Anforderungen, auf welche Weise eine Balkonanlage über eine Steckdose mit dem Haus- oder Wohnungsstromkreis (und dadurch mittelbar mit dem Netz) verbunden werden kann, stellt der VDE zur Verfügung.
Alle Infos oben finden Sie auf der Webseite
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/A_Z_Glossar/B/BalkonPV.html?nn=922200
Netzbetreiber
Wie finde ich heraus wer mein Netzbetreiber ist? Achtung, nicht mit Ihrem Energieversorger verwechseln! Unter nachfolgendem Link finden Sie es ganz einfach heraus: https://www.ovag-netz.de/netzkunden/service/netzbetreiber.html
Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
Wo melde ich mein Balkonkraftwerk an?
Netzbetreiber
Wie finde ich heraus wer mein Netzbetreiber ist? Achtung, nicht mit Ihrem Energieversorger verwechseln! Unter nachfolgendem Link finden Sie es ganz einfach heraus:
https://www.ovag-netz.de/netzkunden/service/netzbetreiber.html
Marktstammdatenregister der
Bundesnetzagentur
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR